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Freiberuflich selbständig werden

Für freie Berufe nach § 18 EStG: keine Gewerbeanzeige und keine Gewerbesteuer, Anmeldung nur beim Finanzamt, Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder Kleinunternehmerregelung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Regeln und Beträge für das Jahr 2026

Was es ist

Für wen

  • Freiberuflich ist die selbständige wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit sowie die Arbeit der in § 18 EStG genannten Berufe (zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Steuerberater, Journalisten, Übersetzer) und ähnlicher Berufe. (EStG § 18 (selbständige Arbeit, freie Berufe))
  • Fachlich vorgebildete Mitarbeiter sind erlaubt, wenn du auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig bist. (EStG § 18 (selbständige Arbeit, freie Berufe))

Was es kostet

Steuern und Beiträge

Buchhaltung

Schritte

  1. Die Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen: innerhalb eines Monats mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER. So wird die Steuernummer erteilt. (AO § 138 (Anzeigen über die Erwerbstätigkeit); Unternehmensgründung: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)
  2. Krankenversicherung klären: freiwillige Mitgliedschaft binnen drei Monaten bei der Krankenkasse anzeigen oder privat versichern. (SGB V § 9 (freiwillige Versicherung); VVG § 193 (Pflicht zur Krankenversicherung))
  3. Falls rentenversicherungspflichtig: binnen drei Monaten beim Rentenversicherungsträger melden; Künstler und Publizisten melden sich bei der Künstlersozialkasse (Unterlagen nur per Post). (SGB VI § 190a (Meldepflicht selbständig Tätiger); KSVG § 11 (Meldepflicht); Anmeldung für Künstler und Publizisten)
  4. Optional: Arbeitslosenversicherung binnen drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit beantragen. (SGB III § 28a (Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag))

Passende Rechner

Nicht in der Berechnung enthalten

Quellen